Aktuelle Informationen zu Covid - 19
Antigen-Schnelltests für die „Schnupfensaison“
Schülerinnen und Schülern an allen Schulen in Baden-Württemberg werden nach den Weihnachtsferien nochmals jeweils vier Antigentests pro Person zur häuslichen Selbstanwendung zur Verfügung
gestellt.
Die Durchführung dieser freiwilligen Tests durch die Schule oder den Schulkindergarten ist weiterhin nicht vorgesehen.
Künftig gilt für die Schulen:
Die Absonderungspflicht wird durch eine Maskenpflicht ersetzt.
Wer sich mit COVID - 19 infiziert hat, darf in die Schule kommen, muss dann allerdings durchgängig eine Maske tragen. Im Freien kann die Maske nur abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden kann.
Gesungen werden kann mit der Maske. Von sportlicher Betätigung rät das Kultusministerium ab. Wer aber trotzdem am Sportunterricht teilnehmen möchte, kann das mit Maske tun.
Bei Klassenarbeiten entscheiden die Schüler*innen selber, ob sie mit Maske teilnehmen wollen oder nicht. Als Entschuldigung genügt dann die Vorlage eines positiven Schnelltests oder PCR-Tests. In der Regel werden die Klassenarbeiten dann nachgeschrieben.
Als Grundregel gilt:
Wer krank ist, ist krank.
Wer krank ist soll zu Hause bleiben und sich auskurieren und verzichtet besser auf den Schulbesuch, so wie man es bei einer normalen Erkältung oder Grippe auch tun würde.
Das Kinder und Jugendtelefon mit der Nummer 116111 ist montags bis samstags von 14 – 20 Uhr erreichbar
Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch mit der Nummer 0800 22 55 530 ist bei allen Fragen und für Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo, Mi und Fr von 9 – 14 Uhr, Di und Do von 15 – 17 Uhr.
Save-me-online.de hilft, wenn statt einer telefonischen Beratung bei sexuellem Kindesmissbrauch lieber Hilfe per E-Mail gewünscht ist. Link: https://nina-info.de/save-me-online.